Was ist der Unterschied zwischen einer Bauvoranfrage und einem Bauantrag?
Die Bauvoranfrage klärt einzelne Fragen, etwa zu Art und Maß der Bebauung, und verlangt nur die dafür nötigen Unterlagen. Der Bauantrag beurteilt das gesamte Vorhaben und endet in der Baugenehmigung. Der Vorbescheid ersetzt die Genehmigung nicht.
| Bauvoranfrage | Bauantrag | |
|---|---|---|
| Frage | Einzelne Punkte, etwa Bebaubarkeit | Das gesamte Vorhaben |
| Unterlagen | Nur die für die Fragen nötigen | Vollständige Bauvorlagen |
| Ergebnis | Bauvorbescheid | Baugenehmigung |
Wann ist eine Bauvoranfrage sinnvoll?
Sinnvoll ist sie, wenn eine Entscheidung viel Geld bindet und eine Antwort der Behörde fehlt. Erfahrungsgemäß betrifft das den Grundstückskauf, unklare Bebauungsplanlagen, Vorhaben im Außenbereich und größere Bauvorhaben, bei denen die Planung teuer wäre.
Vor dem Grundstückskauf Wir klären, ob und in welcher Größe gebaut werden darf, bevor Sie sich binden.
Bei unklarem Planungsrecht Fehlt ein Bebauungsplan oder lässt er Spielraum, fragen wir die Behörde gezielt.
Bei größeren Vorhaben Für Mehrfamilienhäuser oder Reihenhäuser sichert die Antwort die Planung ab.
Was gehört alles zu einer Bauvoranfrage?
Zur Bauvoranfrage gehören der Antrag mit den konkreten Fragen und die Unterlagen, die zur Beurteilung nötig sind. Der Umfang richtet sich nach dem Vorhaben. Eine vollständige Ausführungsplanung brauchen Sie dafür nicht.
- Antrag mit klar formulierten Einzelfragen
- Lageplan mit dem Grundstück und seiner Umgebung
- Entwurfsskizzen oder Bauzeichnungen im nötigen Umfang
- Angaben zu Nutzung, Größe und Höhe des Vorhabens
- Beschreibung des Vorhabens
Wie lange gilt ein Bauvorbescheid?
Der Bauvorbescheid gilt in Nordrhein-Westfalen drei Jahre. Auf Antrag lässt er sich jeweils um bis zu ein weiteres Jahr verlängern. Innerhalb dieser Zeit können Sie auf die Antwort der Behörde bauen und den Bauantrag in Ruhe vorbereiten.
3 Jahre gilt ein Vorbescheid in Nordrhein-Westfalen, verlängerbar um jeweils bis zu ein Jahr.
Wie lange ein anschließender Bauantrag dauert, lesen Sie unter Dauer der Baugenehmigung in NRW. Die zuständige Stelle finden Sie auf den Ortsseiten, etwa für Bonn, Siegburg und Sankt Augustin.
Welcher Architekt stellt die Bauvoranfrage?
Wir vom Architekturbüro Martin Bünger haben in Bonn-Oberkassel, Bad Honnef und Eitorf Bauvoranfragen für Wohn- und Geschäftshäuser, Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser, Grundstücke und ein Pflegeheim gestellt. Auf Wunsch führen wir das Vorhaben danach bis zum Bauantrag weiter.
Vom Vorbescheid zum Haus
Gerade bei Mehrfamilienhäusern entscheidet die Antwort der Behörde über Größe und Nutzung. Wir planen dann so weiter, dass der Bauantrag darauf aufbaut. Zu unseren Projekten
Häufige Fragen
Wovon hängen die Kosten einer Bauvoranfrage ab?
Die Gebühr der Behörde richtet sich nach den Baukosten des Vorhabens und danach, ob Planungsrecht, Bauordnungsrecht oder beides geprüft wird. Dazu kommt das Honorar für die Unterlagen, das vom Umfang abhängt. Für Ihr Vorhaben erstellen wir ein individuelles Angebot.
Kann man eine Bauvoranfrage selber machen?
Der Antrag kann von Ihnen gestellt werden. Die Bauvorlagen dazu müssen aber von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser stammen, zu denen Architekten gehören. Wir übernehmen das gern für Sie.
Brauche ich nach dem Vorbescheid noch einen Bauantrag?
Ja. Der Vorbescheid beantwortet nur die gestellten Fragen und ersetzt keine Baugenehmigung. Bauen dürfen Sie erst mit der Genehmigung. Der Bauantrag baut auf der Antwort auf, solange der Vorbescheid gilt.