Abgeschlossenheitsbescheinigung
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und wann brauchen Sie sie?
Martin Bünger, Architekt · Stand: Oktober 2026
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Bestätigung der Bauaufsicht, dass jede Wohnung eines Hauses baulich in sich abgeschlossen ist. Sie brauchen sie, sobald ein Haus in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt werden soll. Den dafür nötigen Aufteilungsplan zeichnen wir.
Auf einen Blick
- Ohne Bescheinigung gibt es kein Sondereigentum im Grundbuch.
- Grundlage ist ein Aufteilungsplan, in dem jede Einheit eine eigene Nummer trägt.
- Wir zeichnen den Plan und stellen den Antrag bei der Bauaufsicht.
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Sie ist ein Nachweis der Baubehörde, dass eine Wohnung oder ein anderer Raum baulich hinreichend von fremden Räumen getrennt ist. Geprüft wird die bauliche Abgrenzung auf dem Plan, nicht der Wert oder der Zustand der Wohnung. Man spricht auch von der Abgeschlossenheitserklärung.
- Wände und Decken trennen die Wohnung von anderen Einheiten
- Ein eigener, abschließbarer Zugang vom Freien, vom Treppenhaus oder von einem Vorraum
- Nebenräume wie Keller sind verschließbar und der Wohnung zugeordnet
- Stellplätze und Gartenflächen sind im Plan mit Maßen eindeutig festgelegt
Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?
Die Teilungserklärung ist die Erklärung des Eigentümers, sein Grundstück in Miteigentumsanteile mit Sondereigentum zu teilen. Der Aufteilungsplan ist die Bauzeichnung dazu. Die Bescheinigung der Bauaufsicht bestätigt, dass die Einheiten dieses Plans abgeschlossen sind.
| Unterlage | Inhalt | Wer erstellt sie |
|---|---|---|
| Teilungserklärung | Aufteilung in Miteigentumsanteile und Sondereigentum | Eigentümer, gegenüber dem Grundbuchamt |
| Aufteilungsplan | Grundrisse und Schnitte, jede Einheit mit eigener Nummer | Architekt, Siegel der Bauaufsicht |
| Abgeschlossenheitsbescheinigung | Bestätigung der Abgeschlossenheit | Bauaufsicht |
Kann ich mein Haus in Eigentumswohnungen umwandeln?
Ja, wenn sich das Haus in Einheiten gliedern lässt, die jeweils für sich abgeschlossen sind. Meist ist das bei Mehrfamilienhäusern ohnehin der Fall. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern oder Wohn- und Geschäftshäusern prüfen wir zuerst, ob Zugänge und Trennungen genügen.
Bauliche Trennung Wir nehmen die vorhandenen Pläne auf und prüfen, ob jede Einheit einen eigenen Zugang und trennende Bauteile hat.
Aufteilungsplan Wir zeichnen Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit nummerierten Einheiten, Kellern und Stellplätzen.
Eintragung Mit Plan und Bescheinigung kann das Sondereigentum im Grundbuch eingetragen werden.
Ist eine Teilungserklärung ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung möglich?
Als Erklärung ja, wirksam eingetragen wird Sondereigentum aber nur mit der Bescheinigung. Das Gesetz verlangt dem Grundbuchamt neben dem Aufteilungsplan die Bestätigung der Bauaufsicht. Wir empfehlen deshalb, den Plan und den Antrag vor der Teilungserklärung vorzubereiten.
2 Anlagen gehören zur Eintragung von Sondereigentum, der von der Bauaufsicht gesiegelte Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Wie läuft die Beantragung ab?
Wir prüfen die Bestandspläne, zeichnen den Aufteilungsplan und reichen ihn mit dem Antrag bei der zuständigen Bauaufsicht ein. Die Pläne müssen zu den zuletzt genehmigten Bauvorlagen passen. Nach der Prüfung erhalten Sie Bescheinigung und gesiegelten Plan.
- Bestand prüfen. Wir vergleichen die Pläne mit dem Haus und mit den genehmigten Bauvorlagen.
- Plan zeichnen. Jede Wohnung, jeder Keller und jeder Stellplatz bekommt seine Nummer.
- Antrag stellen. Wir reichen Antrag und Pläne bei der Bauaufsicht ein.
- Bescheinigung erhalten. Mit dem gesiegelten Plan geht es weiter zum Grundbuchamt.
Welche Stelle in Ihrer Gemeinde zuständig ist, steht auf den Ortsseiten, etwa für Bonn, Siegburg und Sankt Augustin.
Welcher Architekt erstellt Aufteilungsplan und Antrag?
Das Architekturbüro Martin Bünger aus Bad Honnef plant seit mehr als 30 Jahren zwischen Bonn und dem Siebengebirge. Für Eigentümer und Makler zeichnen wir den Aufteilungsplan und betreuen den Antrag, in Bonn zuletzt für ein Wohn- und Geschäftshaus.
Häufige Fragen
Wer darf die Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen?
Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte. Auch wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, etwa als Erwerber, kann den Antrag stellen. Die Pläne dafür erstellen wir für Sie.
Warum fragen Banken und Käufer danach?
Banken setzen die Bescheinigung häufig voraus, wenn einzelne Wohnungen getrennt finanziert, beliehen oder verkauft werden. Für Makler ist sie deshalb ein wichtiger Baustein, bevor eine Wohnung aus einem Haus einzeln angeboten wird.
Muss mein Haus vorher umgebaut werden?
Nicht zwingend. Fehlt einer Einheit der eigene Zugang oder eine trennende Wand, ist ein Umbau nötig, den wir mit Ihnen planen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, genügt der Aufteilungsplan mit dem Antrag.