Fachwerkhaus, Erweiterung
Wohngebäude mit Tiefgarage
Neubauprojekt, Detailansicht

Außerdem

Abgeschlossenheitsbescheinigung & Bauvoranfrage.

Neben Planung, Beratung und Bauleitung erstellen wir auch die Anträge, die für bestimmte Vorhaben formal notwendig sind.

Wann lohnen sich diese Anträge? +

Beide Anträge schaffen Klarheit, bevor größere Entscheidungen oder Investitionen getroffen werden, und vermeiden so spätere Überraschungen.

  • Voraussetzung für Wohnungseigentum: Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung kann ein Gebäude nicht rechtswirksam in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt werden, die Grundbuchämter verlangen sie für die Eintragung von Sondereigentum.
  • Finanzierung & Verkauf: Banken setzen die Abgeschlossenheitsbescheinigung häufig voraus, wenn einzelne Wohnungen separat finanziert, beliehen oder verkauft werden sollen.
  • Frühe Planungssicherheit: Eine Bauvoranfrage klärt, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, etwa bei unklarer Bebauungsplanlage oder Vorhaben im Außenbereich, bevor Kosten für eine detaillierte Planung entstehen.
  • Verbindlichkeit: Der positive Bauvorbescheid ist für einen begrenzten Zeitraum bindend und gibt Ihnen Planungssicherheit gegenüber der Behörde.

Wohnungseigentum

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Eigentumswohnungen erstellen wir die erforderlichen Anträge und Pläne zur Bescheinigung der Abgeschlossenheit nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Vor der Planung

Bauvoranfrage

Wenn vor einer Planung erst geklärt werden soll, ob ein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, stellen wir für Sie eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde.

Anfrage

Lassen Sie uns über Ihren Antrag sprechen.

martin.buenger@t-online.de