Blog · Immobilienkauf im Bestand
Die Landesbauordnung NRW setzt eine Frist von 3 Monaten im klassischen und 6 Wochen im vereinfachten Genehmigungsverfahren – in der Praxis dauert es meist länger.
Bauherren sollten dennoch mit 3 bis 4 Monaten rechnen, bei komplexeren Vorhaben auch mehr – die gesetzliche Frist beginnt erst zu laufen, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht sind.
Unvollständige oder fehlerhafte Bauvorlagen führen zu Nachforderungen der Behörde, die den gesamten Prozess um mehrere Monate verzögern können. Eine sorgfältig vorbereitete Genehmigungsplanung in Leistungsphase 4 ist deshalb der wirksamste Hebel, um diese Frist tatsächlich einzuhalten.
Mehr zur Planung insgesamt: Leistungsphasen 1-9, auch in Bad Honnef, wo wir diese Erfahrung unter anderem beim mehrjährigen Schulerweiterungsneubau gesammelt haben. Was die gesamte Planung eines solchen Projekts kostet, erklärt unser Beitrag Wie berechnet sich das Honorar eines Architekten nach HOAI?
Quellen: § 54 LBO NRW; wohneigentum.nrw, „Baugenehmigung in NRW: Ab wann und wofür brauche ich sie?"