Anbau
Was ist bei einem Anbau an ein bestehendes Haus zu beachten?
Martin Bünger, Architekt · Stand: Oktober 2026
Ein Anbau erweitert ein Haus um Wohnfläche, Wintergarten oder Garage und braucht meist einen Bauantrag. Entscheidend sind der Abstand zur Grundstücksgrenze, der Anschluss an den Bestand und der Bebauungsplan. Wir planen den Anbau und reichen den Antrag ein.
Auf einen Blick
- Nur kleine Anbauten wie Wintergärten, Terrassendächer und Garagen sind verfahrensfrei.
- Vor den Außenwänden muss ein Streifen frei bleiben, die Abstandsfläche.
- Die Kosten hängen vor allem an Größe, Baugrund, Anschluss und Ausbau.
Welche Arten von Anbau gibt es?
Am häufigsten sind der Wohnraumanbau an der Gartenseite, der Wintergarten und die Garage. Dazu kommen Terrassen mit Dach, Anbauten mit Dachterrasse und die Aufstockung. Welche Art passt, hängt von Grundstück, Haus und gewünschter Nutzung ab.
Wohnraumanbau Zusätzliche Zimmer, eine größere Küche oder ein Wohnbereich mit Zugang zum Garten.
Wintergarten und Terrasse Verglaster oder überdachter Freisitz, oft mit Dachterrasse darüber.
Garage und Nebenräume Garagenanbau, Abstellraum oder Werkstatt am Haus.
Ist ein Anbau an ein bestehendes Haus genehmigungsfrei?
In den meisten Fällen nicht. Ein Wohnraumanbau braucht einen Bauantrag. Verfahrensfrei sind nur kleine Vorhaben, die das Gesetz mit Größen nennt. Auch dann müssen Abstandsflächen, Standsicherheit und Brandschutz stimmen, und der Bebauungsplan gilt weiter.
| Vorhaben | Grenze der Verfahrensfreiheit | Bedingung |
|---|---|---|
| Wintergarten | bis 30 m² Grundfläche | kleinere Wohnhäuser, mindestens 3 m zur Nachbargrenze |
| Terrassenüberdachung | bis 30 m² und 4,50 m Tiefe | an der Gebäudewand |
| Garage oder Stellplatzdach | bis 50 m² Grundfläche, Wandhöhe bis 3 m | nicht im Außenbereich |
Wann ist ein Anbau genehmigungspflichtig?
Genehmigungspflichtig ist jeder Anbau, der über diese kleinen Vorhaben hinausgeht, also etwa jedes Zimmer und jede Erweiterung der Wohnfläche. Wir klären vorab, was für Ihr Grundstück gilt, und übernehmen die Einreichung bei der zuständigen Bauaufsicht.
- Bestand aufnehmen. Wir prüfen Haus, Grundstück und Bebauungsplan.
- Entwurf entwickeln. Wir zeichnen Grundrisse und Ansichten und stimmen sie mit Ihnen ab.
- Bauantrag einreichen. Wir stellen die Unterlagen zusammen und reichen sie ein.
- Ausführung begleiten. Wir schreiben aus und leiten die Baustelle.
Welchen Abstand muss ein Anbau zur Grenze halten?
Vor den Außenwänden muss eine Abstandsfläche frei bleiben, damit Licht, Luft und Brandschutz zum Nachbarn gesichert sind. Sie ist 0,4 mal so tief wie die Wandhöhe, mindestens aber 3 m. Bei kleinen Wohnhäusern bis drei Geschosse genügen 3 m.
3 m ist die Mindesttiefe der Abstandsfläche, bei kleinen Wohnhäusern meist auch die Regeltiefe.
Ein Anbau direkt an der Grenze ist nur möglich, wenn der Bebauungsplan das vorschreibt oder erlaubt und auch der Nachbar so baut. Wir prüfen das vor dem Entwurf.
Wovon hängen die Kosten für einen Anbau ab?
Die Kosten richten sich nach Größe und Zuschnitt, Baugrund, Ausstattung und danach, wie aufwendig der Anschluss an das Haus ist. Eingriffe in tragende Wände und die Haustechnik wirken sich besonders aus. Das Honorar des Architekten folgt den anrechenbaren Kosten.
- Größe, Zuschnitt und Gründung des Anbaus
- Durchbrüche in tragenden Wänden und Anschluss an die Haustechnik
- Ausbaustandard, Fenster und Dämmung
- Eine klare Leistungsbeschreibung vor der Vergabe, damit keine Nachträge entstehen
Einen verlässlichen Rahmen erhalten Sie nach der Bestandsaufnahme, nicht vorher. Bei Anbauten im Denkmal kommt die Erlaubnis der Denkmalbehörde hinzu.
Welcher Architekt plant einen Anbau?
Das Architekturbüro Martin Bünger aus Bad Honnef plant seit mehr als 30 Jahren zwischen Bonn und dem Siebengebirge. Wir haben Anbauten an Einfamilienhäuser in Bad Honnef und Bonn geplant, außerdem die Erweiterung eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses in Königswinter.
Häufige Fragen
Darf ich direkt an die Grundstücksgrenze anbauen?
Nur, wenn der Bebauungsplan eine Bebauung an der Grenze vorschreibt oder zulässt und gesichert ist, dass auf dem Nachbargrundstück ebenfalls ohne Grenzabstand gebaut wird. Sonst gilt die Abstandsfläche. Wir klären das im Vorfeld.
Was gilt beim Anbau an ein Fachwerkhaus oder Baudenkmal?
Veränderungen an einem Baudenkmal brauchen eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, zusätzlich zur Baugenehmigung. Wir stimmen den Entwurf früh mit der Behörde ab, damit Anbau und Bestand zusammenpassen.
Begleiten Sie auch den Bau des Anbaus?
Ja. Wir übernehmen auf Wunsch die Bauleitung mit regelmäßigen Begehungen, der Koordination der Gewerke und einem Bauzeitenplan. Dafür greifen wir auf bewährte Handwerksbetriebe der Region zurück.