Blog · Immobilienkauf im Bestand

Was bringt die Denkmal-AfA steuerlich bei der Sanierung?

Vermieter setzen nach § 7i EStG über 12 Jahre 100 % der Sanierungskosten ab, Eigennutzer nach § 10f EStG über 10 Jahre insgesamt 90 %.

Konkret: 8 Jahre lang jeweils 9 %, danach 4 Jahre lang jeweils 7 % für Vermieter; 10 Jahre lang jeweils 9 % für Eigennutzer.

Voraussetzung für beide Regelungen ist die Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste sowie eine vor Baubeginn schriftlich erteilte denkmalrechtliche Genehmigung – wird eine Maßnahme erst nachträglich genehmigt, erkennt das Finanzamt die Steuervorteile nicht an. Wer eine bereits vollständig sanierte Denkmalimmobilie kauft, kann die Denkmal-AfA zudem nicht auf den Kaufpreis der Altbausubstanz anwenden, sondern nur auf später anfallende, denkmalrechtlich abgestimmte Maßnahmen.

Genau deshalb lohnt es sich, die denkmalrechtliche Genehmigung von Anfang an in die Planung einzubeziehen: Umbau und Modernisierung, auch in Königswinter. Wie Sie überhaupt feststellen, ob Ihr Gebäude denkmalgeschützt ist, erklärt unser Beitrag Wie erkenne ich, ob mein Haus unter Denkmalschutz steht?

Quelle: anwalt-seiten.de, „Denkmal-Abschreibung nach §7i und §10f EStG nutzen"

Anfrage

Lassen Sie uns über Ihre Denkmalimmobilie sprechen.

martin.buenger@t-online.de