Blog · Immobilienkauf im Bestand
Eine erste Orientierung bietet die Denkmalliste Ihres Bundeslandes – verbindlich klärt den Status aber immer die untere Denkmalschutzbehörde vor Ort.
Die Denkmalliste ist meist online über die zuständige Denkmalbehörde einsehbar. Jeder Eintrag nennt per Unterschutzstellungstext, ob das gesamte Gebäude oder nur Teile – etwa nur die Fassade – geschützt sind.
Verbindlich klärt den Status aber immer die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt oder des Kreises, in der sich die Immobilie befindet. Dort lässt sich auch feststellen, welche Gebäudeteile konkret betroffen sind – eine wichtige Unterscheidung, denn danach richtet sich, welche Umbaumaßnahmen genehmigungspflichtig sind. In NRW wird die Unterschutzstellung auf Ersuchen der Denkmalbehörde teils zusätzlich im Grundbuch eingetragen.
Bei uns in Königswinter kennen wir diesen Ablauf aus eigener Projektpraxis: Umbau und Modernisierung, auch in Königswinter. Was die Sanierung eines Fachwerkhauses gegenüber einem normalen Altbau zusätzlich kostet, zeigt unser Beitrag Was kostet die Sanierung eines Fachwerkhauses?
Quellen: ksk-immobilien.de, „Steht meine Immobilie unter Denkmalschutz?"; Stadt Wuppertal, „Woher weiß ich, ob ich ein Denkmal habe?"