Blog · Immobilienkauf im Bestand
Konstanttemperaturkessel müssen nach dem GEG spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden – mit wichtigen Ausnahmen und einer möglichen Gesetzesänderung 2026.
Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Anlagen unter 4 kW Leistung, ebenso oft selbstnutzende Eigentümer, die ihr Ein- oder Zweifamilienhaus bereits seit dem 1.2.2002 bewohnen.
Wichtig für 2026: Die Bundesregierung plant mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eine Reform des GEG, die genau diese 30-Jahre-Austauschpflicht abschaffen soll. Der Kabinettsentwurf wird für das Frühjahr 2026 erwartet, das Inkrafttreten für Juli 2026 angestrebt – wer eine alte Heizung besitzt, sollte diese Gesetzesänderung vor einer überstürzten Austauschentscheidung abwarten.
Unabhängig vom Gesetzesstand bleibt die energetische Sanierung des Gebäudes selbst sinnvoll: Umbau und Modernisierung, auch in Bad Honnef. Ob ein individueller Sanierungsfahrplan vor der Entscheidung sinnvoll ist, klärt unser Beitrag Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): lohnt er sich?
Quellen: ADAC, „Heizungsgesetz: Welche Regeln gelten und was sich im Sommer 2026 ändert"; Heid Energieberatung, „Heizung Austauschpflicht"