Blog · Immobilienkauf im Bestand
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss die oberste Geschossdecke innerhalb von 2 Jahren nach dem Eigentumsübergang dämmen, sofern sie noch ungedämmt ist.
Das schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Nachrüstpflicht vor. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eigentumsübergangs im Grundbuch, nicht erst mit dem tatsächlichen Einzug – ein Detail, das beim Notartermin häufig übersehen wird und dann später zu Zeitdruck führt.
Ausnahmen gelten unter anderem, wenn die Decke bereits einen gleichwertigen Wärmeschutz aufweist oder die Nachrüstung wirtschaftlich unvertretbar wäre. Wer diese Pflicht schon vor dem Kauf kennt, kann sie in die Preisverhandlung und die Finanzierungsplanung einbeziehen, statt sie erst nach dem Notartermin zu entdecken.
Genau das prüfen wir im Rahmen jeder Kaufberatung, auch in Bad Honnef. Die weiteren Prüfpunkte vor dem Kauf einer Bestandsimmobilie fasst unser Beitrag Worauf beim Kauf einer Bestandsimmobilie achten? zusammen.
Quellen: ADAC, „Heizungsgesetz: Welche Regeln gelten und was sich im Sommer 2026 ändert"; Heid Energieberatung, „GEG für Bestandsgebäude"