Blog · Immobilienkauf im Bestand
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie sollten Sie vor allem Bausubstanz, energetischen Zustand und gesetzliche Nachrüstpflichten prüfen lassen.
Feuchtigkeit, veraltete Leitungen und unzureichende Dämmung sind ohne geschulten Blick oft nicht erkennbar, verursachen aber die höchsten ungeplanten Folgekosten nach dem Kauf.
Ein Punkt wird beim Notartermin häufig übersehen: Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft, muss bestimmte energetische Nachrüstpflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb erfüllen – etwa die Dämmung der obersten Geschossdecke, sofern diese noch ungedämmt ist. Diese Frist beginnt mit dem Eigentumsübergang, nicht erst mit dem Einzug, und sollte deshalb bereits vor dem Kauf in die Kalkulation einfließen.
Eine fachkundige Kaufberatung deckt genau solche Pflichten und den tatsächlichen Sanierungsbedarf auf, bevor der Kaufvertrag unterschrieben ist. Mehr dazu: Kaufberatung, auch in Bad Honnef.
Quellen: ADAC, „Heizungsgesetz: Welche Regeln gelten und was sich im Sommer 2026 ändert"; Heid Energieberatung, „Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bestandsgebäude"