Blog · Immobilienkauf im Bestand
Nein. Eine stufenweise Beauftragung ist rechtlich anerkannt und in der Praxis üblich – so binden Sie sich nicht zu früh vertraglich.
Leistungsphasen 1 und 2 werden oft direkt bei Vertragsschluss beauftragt, jede weitere Phase erst schriftlich nach Abschluss und Prüfung der vorherigen Stufe.
Seit der Bauvertragsrechtsreform 2018 lässt sich zusätzlich eine separate Zielfindungsphase nach § 650p Abs. 2 BGB vereinbaren, bevor überhaupt die eigentlichen Leistungsphasen beginnen – hier werden gemeinsam die grundsätzlichen Ziele und Anforderungen des Bauvorhabens geklärt, ohne sich schon auf den vollständigen Leistungsumfang festzulegen.
Wir bieten diese stufenweise Beauftragung für alle unsere Projekte an: Leistungsphasen 1-9, auch in Bad Honnef. Was in den ersten drei Phasen konkret passiert, erklärt unser Beitrag Was unterscheidet Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung?
Quelle: baurechtsuche.de, „Stufenweise Beauftragung von Architekten neues Bauvertragsrecht"