Blog · Immobilienkauf im Bestand

Was unterscheidet Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung?

Leistungsphase 1 klärt die Aufgabenstellung, Leistungsphase 2 entwickelt ein Planungskonzept mit erster Kostenschätzung, Leistungsphase 3 verfeinert das zum Entwurf mit Kostenberechnung.

Grundlagenermittlung (LP1): Ortsbesichtigung und Informationssammlung. Vorplanung (LP2): Planungskonzept plus grobe Kostenschätzung, Vorabklärung der Genehmigungsfähigkeit. Entwurfsplanung (LP3): verfeinertes Konzept inklusive Kostenberechnung nach DIN 276 und Terminplanung.

Der entscheidende Punkt: Jede Phase baut auf den geprüften Ergebnissen der vorherigen auf, nicht auf Annahmen. Bei unserem mehrjährigen Schulerweiterungsneubau in Bad Honnef zeigte sich das deutlich – erst nach abgeschlossener Vorplanung und geklärter Genehmigungsfähigkeit ging das Projekt in die Entwurfsplanung, mit entsprechend belastbarer Kostenberechnung statt einer groben ersten Schätzung.

Mehr zu allen neun Phasen: Leistungsphasen 1-9, auch in Bad Honnef. Welche Phase am Ende honorartechnisch am meisten wiegt und warum, erklärt unser Beitrag Objektüberwachung (LP8): die honorarstärkste Phase

Quellen: hoai.de, „HOAI Leistungsphasen: Bauphasen 1-9"; gripsware.de, „HOAI Leistungsphase 2: Vorplanung"

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